Steuerliche Betreuung von Pflegediensten nach der Pflegebuchführungsverordnung in Leipzig

Ambulante und stationäre Pflegedienste unterliegen der Pflegebuchführungsverordnung und sollten die Buchführung danach ausrichten. Wir haben uns auf diesem Gebiet spezialisiert und unterstützen Sie in allen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten, erstellen Soll-Ist-Analysen und sind Ihnen bei der Kalkulation der Steuerverrechnungssätze behilflich.

 

Verpflichtende Pflegebuchführungsverordnung für Pflegedienste in Leipzig 

Pflegedienste sind nach sehr speziellen und verbindlichen Regeln verpflichtet, die Buchführung zu beachten und eine Bilanz zu erstellen. Diese Regeln sind für soziale Einrichtungen einzuhalten. Befreit davon sind lediglich sehr kleine ambulante Pflegedienste mit einem jährlichen Pflegeumsatz gemäß dem Versorgungsauftrag SGB XI unter 250.000 €.

Gerne beraten wir Sie umfassend und erklären Ihnen auch die Details zu den Vorgaben der  Pflegebuchführungsverordnung. Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin mit uns, wir freuen uns auf Sie!

Bei der Pflegebuchführung arbeiten wir mit der Berg Unternehmens- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin, zusammen.